Standpunkt

„Standpunkt“ – an dieser Stelle beziehe ich Position zu Themen, die mich im Amt aber auch persönlich bewegen:
Diesmal geht es um die Aufgabenteilung zwischen Bürgermeister und Politik.

Die Gemeinde Sylt hat zwei sog. Organe, die für die Gemeinde handeln dürfen: die Gemeindevertretung und den Bürgermeister.

Die Zuständigkeiten von Gemeindevertretung, also der „Politik“, und dem Bürgermeister sind gesetzlich geregelt.

So obliegt dem Bürgermeister z. B. das Gefahrenabwehrrecht als gesetzliche Aufgabe, wobei ihm die Politik die personellen Ressourcen gewährt.
Auch ist der Bürgermeister Leiter der Gemeinde- und Amtsverwaltung und für die Organisation und ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung verantwortlich.
Der Bürgermeister bereitet darüber hinaus mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Beschlüsse der Politik vor und führt die gefassten Beschlüsse aus, soweit diese rechtmäßig sind. 
Der Bürgermeister selbst hat kein Stimmrecht in den Gremien der Gemeinde, er darf jedoch in den Sitzungen das Wort erbitten.
Im Rahmen der Beschlussfassung hat er allein die Rechtmäßigkeit zu prüfen, eine inhaltliche Prüfung steht ihm nicht zu.

Sie sehen, die Kompetenzen sind gesetzlich eindeutig geregelt, in der Praxis aber „verschwimmen“ oft die sehr konkreten Grenzen.

Klar allerdings ist eines: Der Bürgermeister ist nicht der „König von Sylt“ wie einige Medien gerne texten. Sämtliche sog. wichtige Angelegenheiten obliegen der Beschlussfassung der Gemeindevertretung – der Bürgermeister ist dann mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Umsetzung zuständig.

Die Wut greift an und verletzt
wer wütet erkennt seine Grenzen kaum
wichtig was jeder dagegen setzt:
Wertschätzung! Sie gibt Respekt weiten Raum.

(Bernd Standhardt für Nikolas Häckel, www.meer-als-worte.de)

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